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FG 11.04.2013 , BBK 15/2013 S. 706

Steuerrecht | Besteuerung einer Pkw-Privatnutzung trotz Privatnutzungsverbot

Die private Nutzung eines Dienstwagens kann trotz eines nachträglich vereinbarten Privatnutzungsverbots angenommen und besteuert werden, wenn die Privatnutzung vom Arbeitgeber geduldet worden ist.

[i]Arbeitnehmer leitete faktisch den BetriebEine solche Duldung durch den Arbeitgeber lag im Streitfall vor: Bei dem Arbeitgeber handelte es sich um den Vater des Arbeitnehmers; der Sohn leitete faktisch bereits den Betrieb. Das mit dem Vater (Arbeitgeber) vereinbarte Pkw-Privatnutzungsverbot hatte daher keine Bedeutung mehr.

[i]Zugriffsmöglichkeit auf Privat-Porsche unbeachtlichUnbeachtlich war im Streitfall, dass der Sohn privat einen Porsche 911 besaß. Das FG ging nämlich von einer tatsächlichen Privatnutzung des Dienstwagens (Audi A6) aus, so dass es auf die private Zugriffsmöglichkeit auf ein zumindest gleichwertiges Fahrzeug nicht ankam .

Hinweis:

[i]Unzureichende Überwachung des PrivatnutzungsverbotsVöllig untaug...