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BFH 18.4.2013 VI R 29/12, BBK 16/2013 S. 760

Steuerrecht | Familienheimfahrten auch ohne eigene Kosten absetzbar

Ein Arbeitnehmer kann im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Werbungskosten für wöchentliche Familienheimfahrten auch dann geltend machen, wenn er keine Aufwendungen getragen hat. Die Familienheimfahrten können daher mit der Entfernungspauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer [i]Abzug steuerfreier Arbeitgeberleistungen berücksichtigt werden, wenn der Arbeitnehmer z. B. Freifahrtscheine für die Bahn genutzt hat. Allerdings sind steuerfreie Arbeitgeberleistungen abzuziehen.

Beispiel

Arbeitnehmer A unternimmt 40 Familienheimfahrten im Jahr 2012; die einfache Entfernung zwischen seinem Tätigkeitsort in A und seinem Wohnort in B beträgt 200 km. Für 10 Fahrten nutzt er Freifahrtscheine der Bahn, die ihm sein Arbeitgeber nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei zur Verfügung gestellt hat und deren Wert 1.000 € beträgt.

Lösung

A kann ...