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FG Köln Urteil v. - 1 K 3128/10 EFG 2013 S. 1506 Nr. 18

Gesetze: EStG § 63 Abs 1 Satz 1 Nr 1EStG § 63 Abs 1 Satz 3 VO (EG) Nr. 883/2004 Art 2 Abs 1 , Art 3 Abs 1 j EStG § 62 Abs 1 Nr 1

Kindergeld

Differenzkindergeld für ein in Polen bei der geschiedenen Mutter lebendes Kind

Leitsatz

Ein in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer hat für ein bei seiner geschiedenen Frau lebendes Kind Anspruch auf Differenzkindergeld unter Anrechnung des polnischen Kindergeldes, das seine geschiedene Frau bezieht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 8 Nr. 51
DStRE 2014 S. 337 Nr. 6
EFG 2013 S. 1506 Nr. 18
NAAAE-42284

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