Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 16/2013 S. 636

Beiordnung einer interprofessionellen Anwaltsgesellschaft

Im Rahmen der Bewilligung von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe kann auch eine Rechtsanwaltschaftsgesellschaft, zu deren Geschäftsführern andere Personen als Rechtsanwälte gehören, beigeordnet werden (§ 121 ZPO; , BRAK-Mitteilungen 2013 S. 143).

Praxishinweise

Für die interprofessionelle Sozietät in der Rechtsform der GbR dürfte – mutatis mutandis – nichts anderes gelten (vgl. insoweit NWB DAAAE-12909 zur akzessorischen Haftung des Steuerberaters für berufsfremde berufliche Fehler innerhalb einer Anwaltsgesellschaft sowie den Beschluss vom - IV ZR 343/07 NWB VAAAC-95650, ZIP 2009 S. 147, PKH Beiordnung einer Rechtsanwaltssozietät).