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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 470/13 (Kg)

Gesetze: EStG 2012 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. aEStG 2012 § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1EStG 2007 (in der bis gültigen Fassung) § 32 Abs. 4 S. 2 BGB§ 1615l Abs. 1 BGB § 1615l Abs. 2

Ab dem Kindergeldanspruch für volljähriges verheiratetes Kind unabhängig von einem möglichen Unterhaltsanspruch des Kindes gegen seinen Ehegatten

Leitsatz

Für den Kindergeldanspruch für ein berücksichtigungsfähiges volljähriges verheiratetes Kind ist ab dem der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegenüber seinem Ehegatten, der bis zum zu den maßgeblichen Einkünften und Bezügen des Kindes (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG in der bis zum gültigen Fassung) gehörte, nicht mehr zu berücksichtigen (Anschluss an , sowie Urteil des Sächsischen ; gegen DA 31.2.2 FamEStG).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAE-43004

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