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NWB EV 9/2013 S. 287

Erbschaftsteuer – Sachverständigenkosten als Nachlassverbindlichkeiten (BFH)

Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig, wenn sie in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erbe anfallen (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG sind, soweit sich nicht aus den Absätzen 6 bis 9 etwas anderes ergibt, als Nachlassverbindlichkeit u. a. die Kosten abzugsfähig, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen. S. 288

Sachverhalt: Der Kläger begehrt den Abzug der Kosten, die er für ein Sachverständigengutachten zum Nachweis des gemeinen Werts des Gr...