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KSR Nr. 9 vom Seite 10

Grobes Verschulden bei Überlassung einer komprimierten Steuererklärung

Strenge Anforderungen an den Steuerberater bei Erstellung einer komprimierten „Elster”-Einkommensteuererklärung

Alois Th. Nacke

Wer dem Mandanten zur Prüfung und Unterzeichnung eine komprimierte „Elster”-Einkommensteuererklärung vorlegt, kann sich nicht auf einen geringeren Schuldvorwurf berufen, wenn maßgebliche Umstände, die bei einer vollständigen Steuererklärung zu berücksichtigen sind und deren Nichtberücksichtigung als grob fahrlässig beurteilt wird, unbeachtet bleiben. Der BFH hat eine finanzgerichtliche Entscheidung, die bei komprimierten Steuererklärungen andere Maßstäbe anlegte, aus diesem Grund aufgehoben.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende übersehen

Im Streitfall ging es um folgenden Sachverhalt: Der Kläger ist Vater einer Tochter, die im Streitjahr 2007 in seiner Wohnung lebte, und für die ihm Kindergeld zustand. Mit der Mutter des Kindes war er nicht verheiratet; im Streitjahr lebte er nicht mehr in Haushaltsgemeinschaft mit ihr. Der Kläger beauftragte seinen Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärung für das Streitjahr. Dieser fertigte die Erklärung anhand der Angaben des Klägers an und legte ihm die mit Hilfe des Programms „Elster” der Finanzverwaltung erstellte, komprimierte Einkommensteuererklärung zur Prüfung, Unterzeichnung und Weiterleitung an das Finanzamt vor. Die komprimi...