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StuB 17/2013 S. 676

Kein Schutz bei Überbringen eines Formulars in der Freistellungsphase

Ein Arbeitnehmer in der Freistellungsphase seiner Altersteilzeit ist nicht gesetzlich unfallversichert, wenn er seinem Arbeitgeber ein von diesem auszufüllendes Formular überbringt und sich dabei verletzt. Im Streitfall wollte sich die Klägerin von ihrem Arbeitgeber eine Vorausbescheinigung zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger abholen, damit dieser ihr nahtlos zum Eintritt in den Ruhestand Rente wegen Alters zahlen konnte. Dabei stolperte sie auf einer Treppe im Betriebsbereich, stürzte auf ihr linkes Handgelenk und erlitt einen Speichenbruch des linken Unterarms. Die Anerkennung als Arbeitsunfall blieb ihr versagt. Als der Unfall geschah, erfüllte die Klägerin weder eine Hauptpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis noch eine Nebenpflicht dadurch, dass sie den Ar...