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BMF 31.07.2013 IV D 2 - S 7368/10/10002, BBK 18/2013 S. 855

Umsatzsteuer | BMF zu USt nach vereinnahmten Entgelten bei Freiberuflern

Das BMF nimmt Stellung zur USt-Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten bei Freiberuflern gemäß § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG. Damit reagiert das BMF auf die neue Rechtsprechung des BFH .

Der BFH hatte eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten bei einem Freiberufler abgelehnt, [i]BFH-Urteil zu buchführenden Freiberuflern wenn dieser Bücher führt, also bilanziert. Dies gilt nach dem BFH sowohl bei gesetzlicher Buchführungspflicht (z. B. für eine Steuerberatungs-GmbH) als auch bei freiwilliger Buchführung.

Das [i]Umsatzgrenze prüfenBMF folgt dem BFH-Urteil. Allerdings weist das BMF darauf hin, dass auch bei buchführenden Freiberuflern eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten in Betracht kommt, wenn deren Umsatz im Jahr 2012 nicht mehr als 500.000 € betragen hat; dann gilt nämlich § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG.

Hinweis:

Soweit [i]Widerruf ab 2014 droht ein FA einem buchführenden Freiberufler die Besteuerung ...