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BGH 21.2.2013 V ZB 15/12, NWB 40/2013 S. 3129

Familienrecht | Verfügungsbefugnis eines Ehegatten

Als Ausnahme vom Grundsatz der selbständigen Vermögensverwaltung bedarf in einer Zugewinngemeinschaft ein Ehegatte zu einer Verfügung über sein Vermögen im Ganzen und zu einer darauf gerichteten Verpflichtung der Zustimmung des anderen Ehegatten (§ 1365 BGB). Dies dient nicht nur dem Erhalt der wirtschaftlichen Grundlagen der Ehe- und Familiengemeinschaft, sondern bezweckt auch den Schutz des anderen Ehegatten an der Realisierung seiner künftigen [i]infoCenter „Güterstand” NWB BAAAB-03410 Ausgleichsforderung. Liegt dem Grundbuchamt insoweit ein Antrag auf Eintragung einer Grundstücksübertragung vor, dann darf es die uneingeschränkte Verfügungsbefugnis des Ehegatten allenfalls dann in Zweifel ziehen und die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte u. a...