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FG München Urteil v. - 14 K 3161/10

Gesetze: ZK Art. 202 ZKDV Art. 234 ZKDV Art. 558

Zollverfahren

Voraussetzung für Zollbefreiung bei vorübergehender Verwendung

Feststellungslast

Leitsatz

1. Die Befreiung von den Einfuhrabgaben im Rahmen des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung setzt u. a. voraus, dass der Einführer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässig ist.

2. Der Einführer trägt diesbezüglich die Feststellungslast.

Tatbestand

Fundstelle(n):
FAAAE-45152

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