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BFH 19.6.2013 V S 20/13, StuB 19/2013 S. 753

Umsatzsteuer | Zu rein kosmetischen Zwecken durchgeführte Schönheitsoperationen nicht steuerbefreit

Nach dem Ergehen des „PCF Clinic AB“ NWB LAAAE-32624 ist es nicht mehr ernstlich zweifelhaft, dass zu rein kosmetischen Zwecken durchgeführte ästhetische Operationen und ästhetische ärztliche Behandlungen umsatzsteuerpflichtig und nicht nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sind.

Praxishinweise

Mit Beschluss vom - V S 30/12 NWB HAAAE-31059 (Kurzinfo StuB 2013 S. 352 NWB QAAAE-35048) hatte der BFH noch die Vollziehung bis zum Ergehen des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-91/12 „PCF Clinic AB“ ausgesetzt. Nach dem Urteil des EuGH können ästhetische Operationen und ästhetische ärztliche Behandlungen unter die unionsrechtlichen Begriffe „ärztliche Heilbehandlung“ S. 754oder „Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin“ fallen, soweit sie dazu dienen, Personen zu behandeln oder h...