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BFH 16.5.2013 VI R 7/11, NWB 42/2013 S. 3292

Lohnsteuer | Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Leistungen eines Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung sind bei Überschreiten einer Freigrenze als Arbeitslohn zu werten. In die Ermittlung, ob die Freigrenze überschritten ist, können die den Arbeitgeber treffenden Gesamtkosten der Veranstaltung einbezogen und zu gleichen Teilen auf die Gäste aufgeteilt werden, sofern die entsprechenden Leistungen Lohncharakter haben und nicht individualisierbar sind (Anschluss an NWB FAAAE-30147). (2) Aufzuteilen ist der Gesamtbetrag auch auf Familienangehörige der Arbeitnehmer, sofern diese an der Veranstaltung teilgenommen haben (Anschluss an , BStBl 1985 II S. 532). (3) Der auf die Famili...BStBl 1992 II S. 655