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BFH 15.5.2013 VI R 28/12, BBK 20/2013 S. 945

Lohn und Gehalt | Fehlendes Auswahlermessen bei Lohnsteuer-Haftungsbescheid

Ein Lohnsteuer-Haftungsbescheid gegenüber dem Arbeitgeber ist rechtswidrig, wenn das FA sein Auswahlermessen nicht ausübt. Das FA muss daher begründen, weshalb es den Arbeitgeber durch Haftungsbescheid in Anspruch nimmt, anstatt die LSt beim Arbeitnehmer nachzufordern. S. 946

An [i]Arbeitnehmer schuldet LSt - Arbeitgeber haftet sich schuldet der Arbeitnehmer nach § 38 Abs. 2 EStG die LSt. Das FA kann aber auch den Arbeitgeber durch Haftungsbescheid nach § 42d EStG in Anspruch nehmen. Das FA hat daher ein sog. Auswahlermessen, an wen es sich wendet; dies muss das FA begründen.

Im [i]Begründung der AuswahlentscheidungStreitfall hatte das FA lediglich ausgeführt, dass der Arbeitgeber LSt in unzutreffender Höhe einbehalten und abgeführt habe und dass seine Inanspruchnahme nicht unbillig sei. Dies war keine Begründung des Auswahlermessens.

Hinweise:

[i]In der Praxis oft fehlerhafte ErmessensentscheidungenEine Vielzahl von Haftungsbesc...