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WP Praxis Nr. 11 vom Seite 204

Der Ruf nach der Verhältnismäßigkeit der externen Abschlussprüferkontrolle

Das unverhältnismäßige Qualitätskontrollverfahren stellt viele WP/vBP-Praxen ohne Not ins Abseits!

WP/StB/RA Prof. Dr. Hans-Jürgen Graf von Stuhr und WP/StB Michael Gschrei

Der folgende Beitrag zeigt, wohin sich die Dinge entwickeln, wenn ?ausgewogen? besetzte Kammerparlamente, wie der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer (WPK), ihre Kontrollpflichten nicht ausreichend wahrnehmen und Satzungsregeln beschließen, die inhaltlich sogar auf eine Unmöglichkeit ausgerichtet sind. Die Nichtbeachtung des verfassungsrechtlichen Gebots der Verhältnismäßigkeit wird anhand von extremen Beispielen aufgezeigt und schnelle Lösungsmöglichkeiten, auch ohne den Gesetzgeber, werden vorgestellt.

Schmitz/Lorey/Harder, Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer, Herne 2013, Kap. VII. Das System der Qualitätskontrolle (QK), S. 131 NWB OAAAE-33300

Kernaussagen
  • Der Trend zum Rückzug der Einzelpraxen aus der Abschlussprüfung setzt sich fort: Immer weniger WP/vBP-Praxen beteiligen sich am Qualitätskontrollverfahren (QKV) zur Erlangung der Teilnahmebescheinigung. Die Ursachen für die Entwicklung der verstärkten Ablehnung liegen im Fehlen von verhältnismäßigen Strukturen in der Umsetzung des QKV durch die Satzung für Qualitätskontrolle, der mangelhaften Transparenz des Verfahrens und in der Übernahme von Prüferaufgaben durch die Komm...