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BBK Nr. 20 vom

Nachweis der Zahlungsunfähigkeit mithilfe von Liquiditätsgraden – Teil 1

Patrick Schreiber

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Begriff der Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Eine Forderung ist als fällig und ernstlich eingefordert anzusehen, wenn die Rechnung an den Schuldner übermittelt worden ist. Bei einer kalendermäßig fälligen Forderung wie einer Miete, ist das Übersenden einer Rechnung nicht erforderlich.

Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Zahlungsunfähigkeit von der rechtlich unbedeutenden Zahlungsstockung abzugrenzen. Zahlungsunfähigkeit ist demnach anzunehmen, wenn der Schuldner innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen nicht in der Lage ist, sich die nötigen Kreditmittel auszuleihen.

Der BGH geht davon aus, dass bei einer Liquiditätslücke von mehr als 10 % der Verbindlichkeiten regelmäßig Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Solange die Liquiditätslücke weniger als 10 % der Verbindlichkeiten beträgt, ist von Zahlungsfähigkeit in Form einer unbeachtlichen Zahlungsstockung auszugehen. Ausnahme: Die Lücke wird demnächst auf mehr als 10 % anwachsen.

II. Methoden zur Feststellung der Zahlungsunfähigke...