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Sächsisches FG Urteil v. - 1 K 759/12 EFG 2013 S. 1898 Nr. 23

Gesetze: AO § 163 S. 1, FGO § 102, EStG 1990 § 3 Nr. 66

Nach dem Wegfall von § 3 Nr. 66 EStG a. F. keine Rechtsgrundlage mehr für die Steuerfreistellung von Sanierungsgewinnen im Billigkeitsweg nach § 163 AO

Leitsatz

Da der Gesetzgeber die Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne nach § 3 Nr. 66 EStG a. F. für nach dem endende Wirtschaftsjahre abgeschafft hat, besteht seither nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung wegen des ausdrücklichen Willens des Gesetzgebers im Regelfall keine Rechtsgrundlage mehr für den von der Verwaltung und Rechtsprechung praktizierten Einkommensteuererlass auf Sanierungsgewinne wegen sachlicher Unbilligkeit auf Basis des (IV A 6-S 2140-8/03, BStBl I 2003, 240).

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 10 Nr. 48
EFG 2013 S. 1898 Nr. 23
ZIP 2013 S. 2274 Nr. 47
AAAAE-46973

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