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FG Köln Urteil v. - 5 K 2072/11

Gesetze: EStG § 52 Abs 34a, EStG § 17

Wesentliche Beteiligung

Veräußerung/Übertragung: Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i. S. des § 17 EStG

Leitsatz

1) Eine wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i.S. des § 17 Abs. 1 EStG liegt nur dann vor, wenn der Stpfl. in jedem der letzten fünf Jahre qualifiziert, das heißt besteuerungsrelevant beteiligt war.

2) Wird die Beteiligungsquote im VZ vor der Veräußerung auf 0,99% abgesenkt, liegen die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 EStG für die Veräußerung nicht vor.

Fundstelle(n):
DStZ 2014 S. 5 Nr. 1
KÖSDI 2013 S. 18637 Nr. 12
AAAAE-47008

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