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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 6 K 187/13

Gesetze: EStG 2009 § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 62, EStG § 63

Kindergeld: Kindergeldanspruch für volljähriges Kind nach Eheschließung

Leitsatz

  1. Auch für ein verheiratetes volljähriges Kind kann nach dessen Eheschließung ein Kindergeldanspruch bestehen.

  2. Das Gesetz sieht für verheiratete Kinder keinerlei Einschränkungen für den Kindergeldanspruch der Eltern vor, denn der Kindergeldanspruch setzt keine „typische Unterhaltssituation” voraus.

  3. Eine nachrangige Unterhaltsverpflichtung der Eltern hat für den Kindergeldanspruch keine Relevanz.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAE-47010

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