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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - 4 RS 197/12

Gesetze: ArEV (vom ) § 1 S. 1; SGB IV § 14 Abs. 1 S. 1; SGB IV § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AAÜG § 6 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Das für Angehörige der Nationalen Volksarmee der DDR gezahlte Verpflegungsgeld ist als Arbeitsentgelt nach dem AAÜG festzustellen (Anschluss an LSG Berlin - Brandenburg vom - L 22 R 449/11).

Fundstelle(n):
PAAAE-47590

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