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StuB 21/2013 S. 835

Gründung einer vermögensverwaltenden Familien-KG unter Beteiligung Minderjähriger

Sollen minderjährige Kinder an einer Gesellschaft beteiligt werden, bedürfen ihre Eltern als gesetzliche Vertreter sowohl bei deren originären Beitritt anlässlich der Gründung wie auch bei einem späteren Gesellschaftseintritt im Zuge einer (unentgeltlichen) Übertragung von (elterlichen) Gesellschaftsanteilen (§ 1643 Abs. 1, § 1822 Nr. 3 BGB) zumindest dann der Zustimmung durch das Familiengericht, wenn der Gesellschaftsvertrag zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird. Der Begriff des Erwerbsgeschäfts umfasst dabei jede regelmäßig ausgeübte, auf selbständigen Erwerb gerichtete Tätigkeit, die mit dem Willen der Gewinnerzielung betrieben wird und auf eine gewisse Dauer angelegt ist. Diese Voraussetzungen sind bei der Verwaltung privaten Vermögens, insbesondere von Grundbesitz, allerdings...