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StuB 21/2013 S. 833

Keine Zurechnung eines negativen verwendbaren Eigenkapitals gem. § 7 Nr. 1 i. V. mit § 14 Satz 1 UmwStG 1995

(1) Beim Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft zum 31. 12./1. 1. erfolgt gem. nkr. NWB MAAAE-42575 die Zurechnung gem. § 7 UmwStG im alten Jahr. (2) Gem. § 7 Nr. 1 UmwStG 1995 kann nur ein positives verwendbares Eigenkapital zugerechnet werden. (3) Die Begrenzung der Zurechnung nach unten auf 0 € für nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter gilt auch dann, wenn im Verlustfall eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung eintritt. (4) Die gesonderte Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals gegenüber der Gesellschaft ist bei der Zurechnung gem. § 7 Nr. 1 UmwStG 1995 auch für den Gesellschafter verbindlich (Bezug: § 7 Nr. 1, § 14 UmwStG 1995).