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BFH 4.7.2013 V R 33/11, StuB 21/2013 S. 830

Umsatzsteuer | Aufwendungsersatz als Entgelt

(1) Erhält ein Unternehmer von einem anderen Unternehmer aufgrund einer gemeinsam betriebenen Nachtzuglinie gewinnunabhängig Aufwendungsersatz für Leistungen, die er an den anderen Unternehmer erbringt, liegt ein steuerbarer Leistungsaustausch vor. (2) Die Beförderung über eine Strecke von ca. 300 km ist nicht als Leistung auf einer Grenzbetriebsstrecke nach § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG steuerfrei (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3a Abs. 1, § 3b Abs. 1, § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG 1999). S. 831

Praxishinweise

Nach § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG sind „die Lieferungen und sonstigen Leistungen der Eisenbahnen des Bundes auf Gemeinschaftsbahnhöfen, Betriebswechselbahnhöfen, Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken an Eisenbahnverwaltungen mit Sitz im Ausland“ von der Umsatzsteuer befreit. Nach dieser Vorschrift sind nur solche Umsätze steuerbefreit, die ihre...