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KSR Nr. 11 vom Seite 5

Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Erbauseinandersetzungskosten im Fall der Realteilung

Jan Chr. Schumann

Der BFH verwirft die Rechtauffassung der Finanzverwaltung, wonach Nebenkosten eines in vollem Umfang unentgeltlichen Erwerbs weder zu Anschaffungskosten noch zu Werbungskosten führen. Als grundsätzlich zu den Anschaffungskosten zählende Aufwendungen sind sie – soweit sie auf abnutzbare Wirtschaftsgüter entfallen – aufgrund eigenen Rechts aktivierungspflichtig und abzuschreiben.

Sachverhalt und Entscheidung des BFH

Die Klägerin und ihr Bruder erbten von ihren Eltern mehrere Grundstücke. Den Nachlass teilten sie in der Weise auf, dass die Klägerin zwei mit Wohngebäuden bebaute vermietete Grundstücke als Alleineigentum und der Bruder den restlichen Grundbesitz erhielt. Für die vermieteten Teile der Erwerbsobjekte entstanden Kosten u. a. für den Erbauseinandersetzungsvertrag und Grundbuchgebühren in Höhe von 4.647 €. Den Ansatz dieser Aufwendungen als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung lehnte das Finanzamt ab, da mit einem unentgeltlichen Erwerb (hier: Erbfall) zusammenhängende Kosten generell nicht abziehbar seien. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das Finanzgericht der Klage statt. Es ließ den Abzug der Kosten der Realteilung im Wege der ...