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KSR Nr. 11 vom Seite 6

Teilnahme an Betriebsveranstaltungen als Arbeitslohn

Arbeitgeberaufwendungen zur Ausgestaltung der Veranstaltung und Berücksichtigung von Begleitpersonen

Lukas Hilbert

Bereits mit Urteil vom - VI R 79/10 hatte der BFH Bewegung in die (lohn-)steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen gebracht und dabei die von Rechtsprechung und Verwaltung gezogene Freigrenze von 110 € pro Person für das Jahr 2007 (noch) bestätigt, allerdings in diesem Bereich künftigen Anpassungsbedarf angemahnt (vgl. dazu Hilbert, KSR 4/2013 S. 4). Neben dem fraglichen Höchstbetrag waren und sind jedoch auch andere Aspekte der zutreffenden steuerlichen Abwicklung der Betriebsfeiern bisher offen geblieben oder umstritten. In zwei neuen Urteilen, die insbesondere die Berücksichtigung von Aufwendungen des Arbeitgebers für den äußeren Rahmen der Veranstaltung und die korrekte Erfassung von Begleitpersonen des Arbeitnehmers behandeln, hat der BFH seine Rechtsprechung nun weiter fortentwickelt.

Kosten der Ausgestaltung kein geldwerter Vorteil

Im Fall des Urteils VI R 94/10 war über die Behandlung der im Streitjahr 2005 abgehaltenen Feier zum 125-jährigen Firmenjubiläum einer großen Unternehmensgruppe zu befinden. Eingeladen worden war zu dieser Veranstaltung die gesamte mehr als 20.000 Personen umfassende Belegschaft. Als Örtlichkeit wurde eigens...