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KSR Nr. 11 vom Seite 7

Gewerbesteuerpflicht eines Veräußerungsgewinns nach Umwandlung unabhängig von Wahlrechtsausübung

Betriebsveräußerung gegen Leibrente

Alexander Kratzsch

Wird der Betrieb einer Personengesellschaft oder natürlichen Person veräußert, der innerhalb von fünf Jahren vor der Veräußerung aus der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft hervorgegangen war, unterliegt der Veräußerungsgewinn auch dann im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung in vollem Umfang der Gewerbesteuer, wenn der Veräußerungspreis in Form wiederkehrender Bezüge gezahlt wird und der Veräußerer einkommensteuerrechtlich die Zuflussbesteuerung nach R 16 Abs. 11 EStR wählt.

Grundsätzliche Gewerbesteuerpflicht von Veräußerungsgewinnen

Wird der Betrieb der Personengesellschaft oder der natürlichen Person innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung aufgegeben oder veräußert, unterliegt ein Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn der Gewerbesteuer, auch soweit er auf das Betriebsvermögen entfällt, das bereits vor der Umwandlung im Betrieb der übernehmenden Personengesellschaft oder der natürlichen Person vorhanden war (§ 18 Abs. 3 UmwStG 2006, entspricht inhaltlich § 18 Abs. 4 UmwStG 1995). Diese Regelung soll verhindern, dass die bei Kapitalgesellschaften „stets und in vollem Umfang” angeordnete Gewerbesteuerpflicht von Veräußerungs- und Aufgabegewinnen dadurch unterlaufen wird, dass eine Kapitalgesellschaft in ein Person...