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BMF 25.10.2013 IV D 2 - S 7280/12/10002, BBK 22/2013 S. 1047

Umsatzsteuer | BMF gibt Entwarnung bei Gutschriften

Das BMF gibt im Bereich der Neuregelung des § 14 Abs. 4 Nr. 10 UStG Entwarnung und ändert den UStAE. Hintergrund ist die Neuregelung des § 14 Abs. 4 Nr. 10 UStG, nach der Gutschriften im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, mit denen der Leistungsempfänger über empfangene Leistungen abrechnet, ausdrücklich als „Gutschrift“ bezeichnet werden müssen.

  • Zum [i]§ 14c UStG nicht anwendbareinen verneint das BMF eine Anwendung des § 14c UStG in dem Fall, in dem der Unternehmer bei einer Rechnungskorrektur (sog. kaufmännische Gutschrift) den Begriff „Gutschrift“ verwendet .

  • Zum [i]Verwendung des ausländischen Begriffs zulässig anderen kann ein Unternehmer bei einer Gutschrift, mit der er über empfangene Leistungen gegenüber einem ausländischen leistenden Unternehmer abrechnet, statt des deutschen Begriffs „Gutschrift“ vergleichbare ausländische Begriffe anderer EU-Staaten verwenden, z. B. das engli...