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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 02-03 | Umstrukturierung: Übertragung von Mitunternehmeranteilen und einzelnen Wirtschaftsgütern

Nach einem BMF-Schreiben ist die – aus Sicht der Steuerzahler erfreuliche – Rechtsprechung des IV. Senats des BFH zur Übertragung von Mitunternehmeranteilen und von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens nach § 6 Abs. 3 und 5 EStG vorerst nicht anzuwenden. Das BMF hält die Sichtweise des IV. Senats des BFH für falsch und möchte zunächst die Entscheidungen des I. und X. Senats in anhängigen Revisionsverfahren abwarten. Der I. Senat des BFH hat zwischenzeitlich das BVerfG angerufen.

Track 02 | Übertragungen auf Grund eines „Gesamtplans”

Mit Enttäuschung hat die Fachwelt auf ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums reagiert – zur Übertragung von Mitunternehmeranteilen und von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens. Die beiden Steuerberater Sören Goebel und Markus Ungemach fassen es im NWB-Heft so zusammen: Im Hinblick auf die Gestaltungsberatung tritt Ernüchterung ein. Nachdem zwischenzeitlich die sehr erfreuliche Rechtsprechung des IV. Senats des Bundesfinanzhofs für Euphorie in der Beraterschaft gesorgt hatte.

Die aus Steuerzahlersicht positiven Urteile des BFH, die in der Fachliteratur große Zustimmung erfahren haben, sind vorerst nicht anzuwenden.