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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1152/12

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Berücksichtigung von Krankheitskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit

Leitsatz

Die Kosten der Behandlung einer psychosomatischen Erkrankung ("Burnout") können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit berücksichtigt werden, wenn die Erkrankung durch Mobbing am Arbeitsplatz verursacht wurde.

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 6 Nr. 31
DStRE 2014 S. 1217 Nr. 20
DAAAE-48660

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