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NWB BB 12/2013 S. 359

Impressum: E-Mail-Adresse zwingend erforderlich

Zu einem korrekten Impressum gehört auch, dass eine E-Mail-Adresse für die Kontaktaufnahme vorhanden ist. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden ().

Das Gericht ist der Meinung, dass Unternehmen, die keine E-Mail-Adressen angeben, gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Verstöße können mit Abmahnungen und Bußgeldern geahndet werden.

Download-Tipp

Einen Leitfaden zur Impressumspflicht erhalten Sie unter www.bmj.de/musterimpressum.