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BFH  - IV R 16/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 21, EStG § 15

Rechtsfrage

Sind die einer AG überlassenen Räumlichkeiten, in denen sich deren Unternehmenssitz befindet, auch dann eine die sachliche Verflechtung begründende wesentliche Betriebsgrundlage, wenn die dort ausgeübte Geschäftsleitungstätigkeit nur ein geringes Ausmaß erreicht und die Nutzfläche nur etwa 2 % der von der AG an ihren drei weiteren Standorten insgesamt genutzten Räumlichkeiten ausmacht?

Betriebsaufspaltung; Geringe Bedeutung; Grundstück; Sachliche Verflechtung; wesentliche Betriebsgrundlage

Fundstelle(n):
KAAAE-49326

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