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BMF 5.11.2013 IV D 2 - S 7200/07/10022 :001, BBK 23/2013 S. 1106

Umsatzsteuer | BMF zur USt bei Transportbehältnissen

Das BMF nimmt zur umsatzsteuerlichen Behandlung bei der Verwendung von Transportbehältnissen Stellung. Danach ist zum einen zwischen Transporthilfsmitteln (z. B. Paletten und Container) und Warenumschließungen (z. B. Umhüllungen und Unterlagen) zu unterscheiden und zum anderen zwischen der Vereinbarung eines Pfandgelds und der Überlassung im Tauschsystem zu differenzieren.

  • [i]Hin- und Rückgabe gegen PfandDie Hin- und Rückgabe eines Transporthilfsmittels gegen Pfand stellt jeweils eine eigenständige Lieferung dar, die einer USt von 19 % unterliegt. Hingegen teilen Warenumschließungen das Schicksal der jeweiligen Hauptleistung.

  • [i]Hin- und Rückgabe im Tauschsystem Die Hin- und Rückgabe eines Transporthilfsmittels im Tauschsystem ist nur steuerbar und in der Regel steuerpflichtig, wenn sie gegen Entgelt erfolgt.

Hinweis:

Das BMF-Schreiben enthält noch weitere Ausführungen zum Vorsteuerabzug, zum Schadensersatz oder zum Reparatur-Tausch-Programm. Der