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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 14 K 9/12

Gesetze: KraftStG § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a

Kraftfahrzeugsteuer: Selbstfahrender Futtermischwagen als Sonderfahrzeug

Leitsatz

  1. Zur Steuerfreiheit des Haltens von Sonderfahrzeugen nach § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a KraftStG.

  2. Als Sonderfahrzeuge in diesem Sinne gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit ihnen festverbundenen Einrichtungen nur für einen der in § 3 Nr. 7 KraftStG bezeichneten Verwendungszwecke geeignet und bestimmt sind.

  3. Mit dieser gesetzlichen Voraussetzung hat der Gesetzgeber dem Anwendungsbereich der Befreiungsvorschrift gewollt enge Grenzen gesetzt.

  4. Fahrzeuge, die auch in Betrieben eingesetzt werden können, die keine landwirtschaftlichen Betriebe sind, sind daher keine Sonderfahrzeuge für die Landwirtschaft i. S. des § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a KraftStG.

Fundstelle(n):
EAAAE-50134

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