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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 25 | Ergänzungspfleger: Beteiligung minderjähriger Kinder als atypisch stille Gesellschafter

Der BFH muss klären, ob es Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung einer zwischen einem Einzelunternehmer und seinen minderjährigen Kindern schenkweise begründeten atypisch stillen Gesellschaft ist, dass der Gesellschaftsvertrag unter Mitwirkung eines gerichtlich bestellten Ergänzungspflegers geschlossen und vom Familiengericht genehmigt wird. Das FG Sachsen-Anhalt hat dies als Vorinstanz verneint. Das Rechtsgeschäft sei für die Kinder lediglich rechtlich vorteilhaft.

Bei Verträgen mit minderjährigen Kindern stellt sich immer die Frage, ob die Mitwirkung eines Ergänzungspflegers erforderlich ist. Das ist nur dann nicht nötig, wenn ein Rechtsgeschäft für die Kinder lediglich rechtlich vorteilhaft ist.

Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt hatte jüngst über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Von minderjährigen Kindern wurde mit dem Einzelunternehmen des Vaters eine atypisch stille Gesellschaft begründet. Der Vater schenkte den Kindern jeweils die stille Einlage. Die Kinder waren zwar sowohl an den stillen Reserven als auch an eventuellen Verlusten beteiligt. Vertraglich war aber vereinbart, dass die Haftung gegenübe...