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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 16 | Kindergeld: Verlängerter Bezug auch bei Studium während des Zivildienstes

Die für den Bezug von Kindergeld maßgebliche Altersgrenze von 25 Jahren verlängert sich nach einem aktuellen Urteil des BFH – entgegen der Regelung in der DA-FamEStG – auch dann um die Dauer des vom Kind geleisteten Grundwehr- oder Zivildienstes, wenn während des Dienstes Kindergeld gezahlt worden ist, weil das Kind zeitgleich für einen Beruf ausgebildet wurde. Zudem hat der BFH das Monatsprinzip einmal mehr bestätigt.

Es kommt leider immer wieder vor, dass die Kindergeldverwaltung versucht, den klaren Wortlaut des Gesetzes durch eine Verwaltungsanweisung zu konterkarieren – zum Nachteil der Kindergeldberechtigten. Jetzt hat der XI. Senat des Bundesfinanzhofs dem in zwei Entscheidungen Einhalt geboten.

Das erste Urteil hat folgenden Hintergrund: Die für den Bezug von Kindergeld maßgebliche Altersgrenze von 25 Jahren verlängerte sich früher um den – mittlerweile abgeschafften – gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst. Heute gilt dies entsprechend beim freiwilligen Wehrdienst und bei anderen Freiwilligendiensten. Jetzt kommt es nicht selten vor, dass Kinder schon während des Dienstes mit dem Studium beginnen. Denken Sie beispielsweise an ein ...