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USt direkt digital Nr. 23 vom Seite 4

Steuerbefreiung und Vorsteuerabzug bei Bildungsleistungen

, MDDP

Der EuGH hat entschieden, dass die Vorschriften der MwStSystRL es einem nationalen Gesetzgeber nicht gestatten, allgemein sämtliche Bildungsdienstleistungen zu befreien, ohne dass die Zielsetzung nicht öffentlicher Einrichtungen – welche diese Leistungen erbringen – berücksichtigt wird. Des Weiteren hat der Gerichtshof klargestellt, dass sich ein Unternehmer nicht auf eine unionsrechtswidrige Steuerbefreiung berufen und gleichzeitig den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann

A. Leitsätze

„1. Die Art. 132 Abs. 1 Buchst. i, 133 und 134 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass sie einer Mehrwertsteuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen, die von nicht öffentlichen Einrichtungen zu gewerblichen Zwecken erbracht werden, nicht entgegenstehen. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i dieser Richtlinie untersagt jedoch, allgemein sämtliche Bildungsdienstleistungen zu befreien, ohne dass die Zielsetzung nicht öffentlicher Einrichtungen, die diese Leistungen erbringen, berücksichtigt wird.

2. Ein Steuerpflichtiger kann nicht gemäß Art. 168 der Richtlinie 2006/112 oder der zur Umsetzung dieses Artikels erlassen...