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BBK Nr. 24 vom Seite 1173

Aktivierung von Internetauftritten in Handels- und Steuerbilanz

Karl Broemel und Dr. Volker Endert

[i]infoCenter, Immaterielle Vermögensgegenstände (HGB, EStG) NWB RAAAB-05671Eine Internetpräsenz gehört für Unternehmen heutzutage nicht mehr nur zum „guten Ton“, sondern ist vielmehr integraler Bestandteil für die Anwerbung von und Kommunikation mit Kunden sowie Unternehmenspartnern geworden. Der Beitrag zeigt auf, welche Voraussetzungen an eine Aktivierung von Internetauftritten als Vermögensgegenstand bzw. Wirtschaftsgut gestellt werden und wie diese handels- sowie steuerbilanziell abzubilden sind.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Abstrakte Aktivierungsfähigkeit eines Internetauftritts

[i]VollständigkeitsgebotDas Vollständigkeitsgebot fordert, dass sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge in die handelsrechtliche Bilanz aufzunehmen sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB). Analog hierzu sind dem Maßgeblichkeitsprinzip folgend vom Unternehmen genutzte Wirtschaftsgüter im steuerlichen Betriebsvermögen auszuweisen.

[i]AktivierungsvoraussetzungenEntscheidend dafür, ob ein Internetauftritt einer Aktivierung zugänglich sein kann, ist mithin die Frage, ob dieser als Vermögensgegenstand bzw. Wirtschaftsgut zu qualifizieren ist ( abstrakte Aktivierungsfähigkeit). Aufgrund der fehlende...