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BMF 22.11.2013 IV C 6 - S 2137/09/10004: 003, BBK 24/2013 S. 1169

Bilanzierung | BMF hebt Schreiben zu Verrechnungsverpflichtungen auf

Das BMF hebt sein Schreiben vom über die Unzulässigkeit von Rückstellungen für sog. Verrechnungsverpflichtungen auf.

In dem Schreiben vom hatte das BMF die Bildung von Rückstellungen in den Fällen abgelehnt, in denen ein bilanzierender Vermieter zu viel Miete vereinnahmt hat und [i]Rückstellung für überhöhte Einnahmen diese nicht sofort erstattet, sondern mit den künftigen Mieten verrechnet (sog. Verrechnungsverpflichtung). Aus Sicht des BMF war die Verpflichtung Bestandteil eines schwebenden Geschäfts im Sinne von § 5 Abs. 4a EStG und daher nicht passivierbar.

Hinweis:

Das [i]BFH bejaht Rückstellung bei Kostenüberdeckung BMF begründet die Aufhebung des BMF-Schreibens aus dem Jahr 2011 mit einem Urteil des BFH aus dem Jahr 2013 . Der BFH hatte in dem entschiedenen Fall eine Rückstellung für Kostenüberdeckungen (d. h. Überzahlungen) anerkannt.

Tatsächlich [i]Bei Überzahlung ist Vertragsverhältnis gestörtwar da...