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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 2 vom Seite 6

Umsatzsteuerliche Behandlung eines ärztlich freien Mitarbeiters („Subunternehmer“) im Rahmen von Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG und einer natürlichen Person als Einrichtung i. S. v. § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG

, NWB DokID: NWB TAAAE-48980

Von der Umsatzsteuer befreit werden Leistungen von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 Buchst. b bis k UStG erbracht werden (Hinweis: ab 2009 völlige Neufassung und Übernahme zum Teil in § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG). Die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung muss jeweils der Leistungserbringer erfüllen. Das Gleiche gilt bei § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG für Heilbehandlungsleistungen von Ärzten und ärztlichen Heilberufen.

Leitsätze

  1. Der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG steht nicht entgegen, wenn der Unternehmer seine Leistungen nicht selbst gegenüber den Patienten ausgeführt und abgerechnet hat. Der Subunternehmer muss dann aber über einen eigenen nach § 4 Nr. 14 UStG erforderlichen Befähigungsnachweis verfügen.

  2. Zu den personenbezogenen Voraussetzungen des § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG gehört, dass der Steuerpflichtige entweder eine Einrichtung des öffentlichen Rechts ist oder eine Krankenanstalt im Sinne dieser Bestimmung betreibt, die unter in sozialer Hinsicht vergleichbaren Bedingungen tätig ist.

  3. Eine unmittelbare Berufung auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG (bzw. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL) setzt voraus, dass der Steuer...