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BFH 17.7.2013 X R 31/12, BBK 2/2014 S. 56

Lohn und Gehalt | Arbeitsvertrag mit nahen Angehörigen

Ein Arbeitsvertrag mit nahen Angehörigen wird anerkannt, wenn er zivilrechtlich wirksam ist, fremdüblich ist und sowohl die vereinbarte Arbeitsleistung tatsächlich erbracht als auch das vereinbarte Gehalt gezahlt wird. Unschädlich ist es nach dem BFH-Urteil [i]Unentgeltliche Überstunden unschädlichvom , wenn der nahe Angehörige als Arbeitnehmer

  • mehr Stunden tätig ist, als er nach dem Arbeitsvertrag leisten müsste oder

  • weniger [i]Zu niedriges Gehalt unschädlich Gehalt erhält als ein fremder Arbeitnehmer.

Derartige Übererfüllungen des Arbeitsvertrags durch den nahen Angehörigen kommen nach dem BFH auch bei fremden Arbeitnehmern vor, sei es, dass sie aus Sorge um ihren Arbeitsplatz mehr leisten als nötig, sei es, dass derartige Übererfüllungen branchenüblich sind. Selbst wenn derartige Übererfüllungen bei fremden Arbeitnehmern nicht vorkommen, k...