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SteuerStud Nr. 2 vom Seite 89

Das Modell der Cash-GmbH

Die Verhinderung von Steuerersparnissen durch Erweiterung des Verwaltungsvermögens

Horst Haar

Das bisherige Erbschaftsteuerrecht erlaubte bei Schenkungen und Erwerben von Todes wegen durch geschickte Verlagerung von eigentlich privaten Vermögenswerten in das Betriebsvermögen in großem Umfang Steuern zu sparen. Diese Möglichkeiten wurden genutzt und zunehmend für Gestaltungen missbraucht, so dass es zu erheblichen Steuerausfällen kam. Der Gesetzgeber hat diese unter dem Begriff ?Cash-GmbH? bestehenden Möglichkeiten jetzt sehr stark eingeschränkt. Die Einzelheiten werden nachfolgend dargestellt.

I. Nutzung des Modells Cash-GmbH

Bisher gab es die legale Möglichkeit, mit Hilfe der sog. Cash-GmbH Erbschaft- und Schenkungsteuern zu sparen. Diese Möglichkeit ist in großem Umfang genutzt worden. Bei diesem Modell wird Vermögen, das im Falle einer Schenkung oder auch eines Erwerbes von Todes wegen im privaten Bereich steuerlich nicht begünstigt ist (insbesondere Bankguthaben und andere Geldmittel) in Betriebsvermögen überführt, um in erheblichem Umfang Steuervergünstigungen zu nutzen.

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften, das sog. Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) , wurd...