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NWB EV 2/2014 S. 45

Einkommensteuer – Streit um Steuer für Privatdarlehen (NVL)

Auch Privatpersonen müssen auf Zinseinnahmen Steuern zahlen, wenn sie Darlehen vergeben. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (NVL) hin. Steuerpflichtige sollten aber aufpassen: Umstritten ist oft die Höhe des Steuersatzes.

Hintergrund: Seit 2009 unterliegen alle Kapitaleinkünfte der Abgeltungsteuer von 25 %. Dies gilt grds. auch, wenn private Personen Kredite vergeben. In bestimmten Fällen wird für die Zinseinnahmen allerdings der oft höhere persönliche Steuersatz fällig. Dies kann eine Steuer von bis zu 45 % bedeuten. Außerdem wird in diesen Fällen kein Sparerpauschbetrag berücksichtigt.

Hierzu führt der NVL weiter aus:

  • Die oft höhere Besteuerung gilt, wenn der Kredit an „nahestehende Personen“ vergeben wird, etwa bei Darlehen unter F...