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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 7 K 1458/12 E

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5, EStG § 8 Abs. 2, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, LStR 2008 R 9.6 Abs.4 Satz 1

Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit

Leitsatz

  1. Verpflegungspauschalen für die Auswärtstätigkeit eines Berufsfeuerwehrmanns im Bereitschaftsdienstzimmer eines Krankenhauses sind unabhängig davon als Werbungskosten zu berücksichtigen, ob ein berufsbedingter Verpflegungsmehrbedarf eintritt oder der Ansatz der Pauschalen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde.

  2. Die theoretische Möglichkeit der unentgeltlichen Verpflegung in der Personalkantine des Krankenhauses reicht nicht aus, um von einer als Sachbezug zu versteuernden auf Veranlassung des Arbeitgebers unentgeltlich bereitgestellten Verpflegung auszugehen.

Fundstelle(n):
JAAAE-54227

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