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IWB Nr. 3 vom Seite 87

Intensivierung des grenzüberschreitenden Informationsaustausches durch das EU-Amtshilfegesetz

Auskunftsansprüche und Rechtsschutz dagegen

Prof. Dr. Roman Seer

[i]Richtlinie 2011/16/EU vom 15. 2. 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Steuern unter http://bit.ly/1giR3N4 und EU-Amtshilfegesetz NWB XAAAE-15610Sowohl die EU-Kommission als auch die OECD haben der Steuerhinterziehung im internationalen Kontext den Kampf angesagt. Ein wichtiges Instrument dazu bildet die zwischenstaatliche Amtshilfe, die innerhalb der EU durch die RL 2011/16/EU vom effektuiert worden ist. Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom hat es mit dem EU-Amtshilfegesetz jüngst in das nationale Recht umgesetzt. Daraus ergeben sich praktisch wichtige Neuerungen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Anlass der Neuregelung des EU-Amtshilfegesetzes

[i]Rückwirkendes Inkrafttreten zum Jahresbeginn 2013Das EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) vom hat die neugefasste EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU vom rückwirkend zum in das deutsche Recht umgesetzt (als Teil des Amtshilferichtlinie-UmsetzungsG vom , BGBl 2013 I S. 1809). Es ersetzt damit das EG-AmtshilfeG vom , das seinerseits auf der bis zum geltenden EG-Amtshilferichtlinie 77/799/EWG vom beruhte.

Die in der RL 77/799/EWG vorgesehene Zusammenarbeit entsprach trotz mehrfachen Änderungen nicht mehr dem OECD-Standard. Um innerhalb des EU-Binnenraums eine effektivere Zusammenarbeit zwischen den Finanzbehörden zu gewährleisten, haben sich die EU-Mitgli...