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StuB Nr. 3 vom Seite 107

Vorsteuerabzug und formelle Rechnungsanforderungen

StB Michael Seifert, Troisdorf

Das FG Münster hat sich mit seiner Entscheidung vom - 5 V 1915/13 U NWB GAAAE-54575 mit dem Vorsteuerabzug aus Rechnungen auseinandergesetzt, die nicht an den Leistungsempfänger adressiert waren.

I. Sachverhaltsdarstellung

Im Entscheidungsfall war die Antragstellerin (Astin.) eine GmbH, an der jeweils hälftig Frau L und Herr J beteiligt waren. Die Astin. erbringt „sonstige Dienstleistungen des Sports“. Die Gesellschafterin Frau L ist mit der Verpachtung von Reithalle und -ställen Unternehmerin. Die Astin. gab für die Streitjahre 2007 bis 2009 jeweils nicht zustimmungsbedürftige Umsatzsteuer-Erklärungen ab.

In 2009 wurde bei der Astin. eine Betriebsprüfung (kurz: Bp) durchgeführt, die sich auch auf die Umsatzsteuer der Streitjahre bezog. Nach Ansicht des FA habe die Astin. Vorsteuern aus Rechnungen geltend gemacht, in denen laut Adressfeld Frau L als Leistungsempfängerin bezeichnet gewesen sei. Der Vorsteuerabzug sei daher insoweit zu versagen.

Mit Änderungsbescheiden setzte das FA die Umsatzsteuer 2007 bis 2009 entsprechend der Feststellungen der Bp fest. Zugleich setzte es Zinsen zur Umsatzsteuer fest.

Gegen diese Umsatzsteuer-Festsetzungen und Zinsfestsetzungen legte die Astin. Einspru...