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StuB Nr. 3 vom Seite 108

BFH-Urteile zur Anwendung von § 37b EStG

Der BFH hat mit Urteilen vom - VI R 78/12 NWB MAAAE-52619, VI R 52/11 NWB SAAAE-52617, VI R 57/11 NWB CAAAE-52618 (Kurzinfo StuB 2014 S. 115, in dieser Ausgabe) erstmals zur Anwendung von § 37b EStG höchstrichterlich Stellung genommen. Danach sind nur einkommensteuerbare und einkommensteuerpflichtige Zuwendungen nach § 37b EStG zu pauschalieren. Sofern die Zuwendungen nicht einkommensteuerbar sind (z. B. ausländische Teilnehmer), löst § 37b EStG keine Pauschalierung aus. Dies gilt entsprechend auch für Geschenke an Steuerausländer. Geschenke können – unabhängig von der Höhe – unter die Pauschalierungsnorm fallen. Vorausgesetzt wird allerdings, dass dem Empfänger die Zuwendungen im Rahmen einer Einkunftsart zufließen. Neuer Streit ist zu erwarten, wann diese im jeweiligen Einzelfall vorliegt.