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IWB Nr. 3 vom Seite 86

Dänemark verschärft Regeln zu Bargeldgeschäften

Isolde Schulze ist Rechtsanwältin und Partnerin bei Nielsen Wiebe & Partner, Flensburg-Handewitt

Bargeldgeschäfte sind im Jahr 2013 in Dänemark deutlich eingeschränkt worden. Zum einen ist der Adressatenkreis der Neuregelung ausgeweitet worden, zum anderen sind die Betragsgrenzen halbiert worden, bis zu denen sich Zahler und Empfänger gesetzestreu verhalten. Die Änderung steht im Zusammenhang mit der Verhinderung von Geldwäsche, erschwert in bestimmten Branchen aber deutlich die üblichen Geschäftsvorgänge.

I. Inhalt der Neuregelung

[i]Nun auch Dienstleistungen vom Bargeldverbot erfasstBis zur Gesetzesänderung konnten nur „Händler von Gegenständen“ und „Auktionshäuser“ Bargeldbeträge ab 100.000 DKK (umgerechnet etwa 13.400 €) nicht legal entgegennehmen. Jetzt sind alle Unternehmen von der Bargeld-Regelung erfasst, egal wofür das Geld bezahlt wird. Auch Vermittler, Kommissionäre und vergleichbare Personen unterliegen dem Verbot. Ausnahmen gelten nur für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Grundstücksmakler und Unternehmen aus dem Finanzsektor.

[i]Halbierung der Betragsgrenze auf 50.000 DKKGleichzeitig wurde die Betragsgrenze auf 50.000 DKK (6.700 €) herabgesetzt. Dänemark sah die alte Betragsgrenze als noch zu hoch an, um Geldwäsche effektiv entgegenzuwirken.

[i]Abmilderung bei wiederkehrenden und RatenzahlungenDie Halbierung ist nicht nur für Einmalzahlungen zu berücksichtigen, sondern a...