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Thüringer FG Urteil v. - 2 K 262/13

Gesetze: EStG 2009 § 32 Abs. 4 S. 2EStG 2009 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. aEStG 2009 § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StVereinFinanzgericht 2011 Art. 1 Nr. 17 Buchst. a StVereinFinanzgericht 2011 Art. 18 Abs. 1

Kindergeldanspruch für einen seine Erstausbildung absolvierenden Sohn unabhängig von dessen Verehelichung

Leitsatz

Der Kindergeldanspruch für ein volljähriges, seine Erstausbildung absolvierendes Kind besteht ab dem gem. Art. 1 Nr. 17 Buchst. a, Art. 18 Abs. 1 StVereinFinanzgericht 2011 unabhängig von der Höhe der Einkünfte. Dies gilt auch dann, wenn das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet habende Kind verheiratet ist. Der Kindergeldanspruch setzt nunmehr keine „typische Unterhaltssituation” und bei verheirateten Kindern insbesondere keinen sog. Mangelfall mehr voraus.

Fundstelle(n):
PAAAE-55210

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