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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 04 | Umsatzsteuer: Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen

Das BMF hat auf zwei Urteile des BFH und des EuGH zur nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen reagiert. Zum einen geht es um die Frage, wann ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb vorliegt. Zudem hat das BMF geregelt, wann die Übertragung eines Gesellschaftsanteils einer Geschäftsveräußerung gleichgestellt werden kann. Das ist nicht der Fall bei der bloßen Veräußerung von Anteilen ohne gleichzeitige Übertragung von Vermögenswerten.

Das Bundesfinanzministerium hat die Ausführungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass zu einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen aktualisiert. Das BMF reagiert damit auf zwei Urteile des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshofs.

Zum einen geht es um die Frage: Wann liegt ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb vor? Bezugnehmend auf die jüngste Rechtsprechung des BFH stellt die Finanzverwaltung klar: Das ist dann der Fall, wenn der veräußerte Teil des Unternehmens vom Erwerber als selbständiges wirtschaftliches Unternehmen fortgeführt werden kann. Nicht entscheidend ist, dass bereits im Unternehmen des Veräußerers ein organisatorisch selbständiger Unterne...