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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 20-21 | Einkommensteuer-Erklärungen 2013: Neue Verschärfungen

Wir machen Sie auf zwei Neuerungen bei der Einkommensteuer-Erklärung 2013 durch das AmtshilfeRLUmsG aufmerksam, die sich zum Nachteil des Steuerpflichtigen auswirken: 1. Verzinsung bei Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags, wenn die geplante Anschaffung nicht innerhalb des Investitionszeitraums erfolgte (§ 7g Abs. 3 EStG). 2. Abzugsverbot für Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG).

Track 20 | Verzinsung des Investitionsabzugsbetrags

Unser Thema sind jetzt die Verschärfungen, die erstmals im Veranlagungszeitraum 2013 zu beachten sind. Zwei Neuerungen, die für unsere Mandanten nachteilig sind, haben wir ausgesucht. Sie betreffen die Verzinsung des Investitionsabzugsbetrags und das Abzugsverbot für Prozesskosten.

Ein Abzugsbetrag nach § 7g EStG ist in zwei Fällen rückgängig zu machen:

  1. Wenn die geplante Anschaffung nicht innerhalb des Investitionszeitraums erfolgt. Das ist geregelt in Absatz 3 der Vorschrift.

  2. Nach Absatz 4, wenn gegen die Verbleibens- oder die Nutzungsvoraussetzungen verstoßen wird.

Der Steuerbescheid des Jahres, in dem der Abzugsbetrag gebildet wurde, muss dann korrigiert werden.

Dabei stellt sich die Frage: Wann begin...